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Fakultatives Referendum gemäss Art. 13 ff. der Gemeindeordnung Oberriet.   Gegenstand Benützungsreglement Liegenschaft Burg Beschluss des Gemeinderates Oberriet vom 17. März 2025 Reglement über die laufende Nachführung und Kosten der amtlichen Vermessung Beschluss des Gemeinderates Oberriet vom 17. März 2025   Referendumsfrist vom 1. April 2025 bis 30. April 2025 (30 Tage)   Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage Ratskanzlei, Rathaus 1. Stock   Quorum für Zustandekommen Referendumsbegehren 606 gültige Unterschriften   Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Ratskanzlei einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 RIG). Die Referendumsvorlage kann bei der Ratskanzlei bezogen werden.

BVD (Bovine Virus-Diarrhoe) Es dürfen nur Rinder aufgeführt werden, die keinen Sperrmassnahmen unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Ausnahmen kann der Kantonstierarzt unter sichernden Bedingungen gewähren. Sämtliche Aborte und Totgeburten sind auf jeden Fall auf BVD untersuchen zu lassen.    Moderhinke Es dürfen nur Tiere aus Tierhaltungen mit dem Moderhinke-Status «frei» in Sömmerungsbetriebe verstellt werden. Der Kantonstierarzt kann auf Gesuch hin Sömmerungsbetriebe bewilligen, die ausschliesslich Schafe aus Tierhaltungen mit dem Status «gesperrt» aufnehmen dürfen.   Tierverkehrsdatenbank (TVD): Meldungen für Sömmerungstiere, Kennzeichnung Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rinder-, Schaf- und Ziegengattung

Liebe Läuferinnen und Läufer Wir sind sehr erfreut über das grosse Interesse am 47. Rhylauf und haben deshalb den Zeitplan der Siegerehrungen noch leicht angepasst. 10:45 Uhr: Kurzdistanz (Top 3) 11:30 Uhr: 10km (Top 6 je AK), Team-Run und Teamwertung 10km 12:00 Uhr: Halbmarathon (Top 6 je AK) und Teamwertung HM 16:00 Uhr: Nachwuchskategorien Wir möchten auch auf folgende Punkte hinweisen: Nachmeldungen sind bis 1h vor dem Start online möglich. Wir sind dankbar, wenn möglichst viele Anmeldungen online getätigt werden, um lange Wartezeiten bei den Nachmeldungen zu vermeiden. Nettozeitmessung: Aufgrund des grossen Teilnehmerfeldes führen wir dieses Jahr eine Nettozeitmessung ein. Das heisst, die Zeit beginnt mit

Am 23. März 2025 findet der 47. Rhylauf auf der Sportanlage Bildstöckli in Oberriet statt. Die traditionelle Veranstaltung zieht Läuferinnen und Läufer aus Nah und Fern an und bietet den Zuschauenden spannende Wettkämpfe. Während am Vormittag die Erwachsenen-Kategorien im Einsatz sind, stehen am Nachmittag die Kinderläufe auf dem Programm. Location: Neugutstrasse 2 9463 Oberriet Veranstalter: info@rhylauf.ch  

Die diesjährige Hauptversammlung der Frauengemeinschaft Oberriet fand am Freitagabend 14. März in der Mehrzweckhalle im Burgwies statt. Der Saal war mit rund 170 Frauen gut gefüllt. Nach 9 Jahren Amtszeit durfte Patricia Zäch als Präsidentin das Zepter an Deborah Burt übergeben. Zudem wurden den anwesenden Frauen das Jahresprogramm 2025 vorgestellt. Jahresprogramm FGO 2025

MZH, Burgwies Kirchstrassse 4, Oberriet 9463 Oberriet 16. März 2025, 10.00 Uhr - 14.00 Uhr Am Sonntag, 16. März 2025, um 10.30 Uhr findet der Gottesdienst zum Suppentag in der Pfarrkirche Oberriet statt. Ab 11.30 Uhr sind alle zu Suppe und Kuchen in der Mehrzweckhalle Burgwies eingeladen. Der gesamte Erlös des Suppentages sowie der Kollekte des Gottesdienstes wird für wohltätige Projekte gespendet. Die Kinder können zudem mit dem Blauring basteln.

Der Gemeinderat Oberriet hat in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 731.1; abgekürzt StrG) erlassen: -     Teilstrassenplan Staatsstrasse, Oberriet       Lärchenweg: Teil-Aufhebung Klassierung als Gemeindestrasse 2. Klasse Die Anpassung des Gemeindestrassenplans erfolgt im Zusammenhang mit dem Kantonsstrassenprojekt im Bereich des Fussgängerstreifens 520 beim Oberstufenzentrum Oberriet. Konkret soll der westlichste Teil des Einlenkerbereichs beim Lärchenweg (Gemeindestrasse 2. Klasse Nr. S2.53) vom Kanton übernommen werden. Die Auflage des kommunalen Teilstrassenplans erfolgt koordiniert mit dem kantonalen Strassenprojekt. Der Teilstrassenplan sowie der Beschluss des Gemeinderates liegen während 30 Tagen, das heisst vom Mittwoch, 12. März 2025, bis Donnerstag, 10. April 2025, im Rathaus