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  /  2026

Der Gemeinderat Oberriet hat am 15. Dezember 2025 in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) folgendes Strassenprojekt erlassen: Aufwertung Auenstrasse, Kriessern Die Auenstrasse weist aufgrund zahlreicher baulicher Eingriffe der vergangenen Jahre ein uneinheitliches Erscheinungsbild auf. Durch den Bau neuer Werkleitungen sowie Anpassungen an Einmündungen wurden seitliche Einengungen verändert oder zurückgebaut. Auch ehemals vorhandene vertikale Versätze (Schwellen) mussten infolge von Schäden und Lärmemissionen entfernt werden. Um die Strasse wieder in einen gestalterisch kohärenten Zustand zu versetzen und gleichzeitig die Sicherheit sowie den Komfort für den Fuss- und Veloverkehr zu erhöhen, beabsichtigt die Politische Gemeinde Oberriet, die Oberfläche der Auenstrasse

Mit den ersten warmen Sonnenstrahlen Ende Februar / anfangs März erwachen die Amphibien aus ihrer Winterstarre und machen sich auf die Wanderschaft zum Gewässer in dem sie selbst geboren wurden. Dort wollen sie ihre Eier ablegen. Die Wanderung ist gefährlich und die Tiere müssen bei uns in Oberriet viele Strasse überqueren um das Wichensteiner Seeli zu erreichen. Bergstrasse / Kronengasse / Kobelwiesstrasse / Brunnackerstrasse / Kellenstrasse Die Erdkröten sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Wichensteins sowie der Oberrietner Legenden und schaffen es ohne unsere Hilfe nicht, das Laichgewässer lebend zu erreichen. Während der Krötenwanderung von ca. Anfang März bis anfangs April wird zwischen der Abend-

Der Gemeinderat Oberriet lädt die Bevölkerung ein, zu folgendem Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen: Strassenprojekt Erschliessung Überbauung Parzelle Nr. 2325 der Ortsgemeinde Montlingen inklusive Verbreiterung Einlenker Alter Kirchweg in Oberrieterstrasse Nach Art. 33bis des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) werden beim Bau von Strassen bzw. beim Erlass von Teilstrassenplänen nach- und nebengeordnete Planungsträger rechtzeitig angehört (Abs. 1) und die zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung (Abs. 2). In diesem Sinne wird das Strassenprojekt vom Donnerstag, 12. Februar 2026, bis Freitag, 13. März 2026, der Mitwirkung unterstellt. Die Unterlagen können während dieser Zeit im Rathaus Oberriet, Hochbauamt, Büro

Ab dem 2. Februar 2026 haben engagierte Projekte, Vereine und Organisationen aus den Kantonen St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden die Möglichkeit, in vier Kategorien für den Prix benevol nominiert zu werden. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden bei der feierlichen Preisverleihung am 28. August 2026 im Stadion St. Gallen gekürt und dürfen sich auf ein insgesamt 10'000 Franken dotiertes Preisgeld freuen. Der Prix benevol zeichnet innovative Vereine und Organisationen aus, die sich in den Bereichen Gesellschaft, Kultur, Sport oder Umwelt besonders engagiert haben. Die Nominierungen können bis zum 30. April 2026 auf prix-benevol.ch eingereicht werden. Alle Nominierten werden zur Preisverleihung eingeladen,

Fakultatives Referendum gemäss Art. 13 ff. der Gemeindeordnung Oberriet.   Gegenstand                               Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen Beschluss des Gemeinderates Oberriet vom 26. Januar 2026 Referendumsfrist                      2. Februar 2026 bis 3. März 2026 (30 Tage) Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage                 Ratskanzlei, Rathaus 1. Stock Quorum für Zustandekommen Referendumsbegehren         606 gültige Unterschriften   Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Ratskanzlei einzureichen. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 RIG). Die Referendumsvorlage kann bei der Ratskanzlei bezogen werden.

An den folgenden Daten finden die Fasnachtsanlässe in der Gemeinde statt: Freitag, 30. Januar  / Ständli beim Coiffure Sieber, Oberriet / Bleandastöber/ 19.00 Uhr Samstag, 31. Januar / Oberrieter Maskenball / STV Oberriet-Eichenwies / 20.00 Uhr Freitag, 6. Februar / Platzkonzert Kobelwald / Bleandastöber / 19.00 Uhr Mittwoch, 11. Februar / Kinderfasnacht, Pfarreiheim Oberriet / Mutter-Kind Team, Oberriet / 15.00 Uhr Donnerstag, 12. Februar / Kobelwälder Kinderumzug / Primarschule Kobelwald/ 13.45 Uhr Donnerstag, 12. Februar / Kobelwälder Kinderfasnacht / Frauengemeinschaft Kobelwald / 14.00 Uhr Freitag, 13. Februar / Beizenfasnacht + Monsterkonzert / Schnuddergoofa / 18.00 Uhr Samstag, 14. Februar / Fasnachts-Treff Restaurant Adler / Höllahünd / 12.00 Uhr Samstag,

Kanton St.Gallen und Politische Gemeinde Oberriet Die Kobelt AG, Staatsstrasse 7, 9437 Marbach, ersucht das Bau- und Umweltdepartement um Erteilung von zwei Wasserrechtskonzessionen und der gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen für die Erstellung und den Betrieb von zwei Wärmepumpenanlagen mit zwei gemeinsamen Grundwasserbrunnen, die im Wechsel betrieben werden. Der Standort der geplanten Anlagen liegt im Gewässerschutzbereich Au. Die Grundwasserwärme wird für die Energieversorgung und Wohnraumkühlung der zwei Mehrfamilienhäuser der Kobelt AG, Adlerstrasse 17 und 19 in Oberriet, Grundstück Nr. 4543, genutzt. Die Koordinaten des Entnahmebrunnens 1 sind etwa 2'760'908 / 1'242'811, die Koordinaten des Entnahmebrunnens 2 sind etwa 2'760'888/1'242'852. Der Nutzungsumfang zur Wärmeerzeugung beträgt für beide

Wer müde fährt, verliert nach und nach die Kontrolle über sein Fahrverhalten. Wiederholtes Gähnen, Schwierigkeiten, die Augen offen zu halten, oder verschwommenes Sehen sind klare Warnzeichen. Häufig kommen Verspannungen im Rücken- und Nackenbereich sowie eine nachlassende Konzentration hinzu. Die Gefahr ist heimtückisch: Müdigkeit verringert die Reaktionsfähigkeit – oft, ohne dass sich die fahrende Person dessen bewusst ist. Innerhalb weniger Sekunden kann eine gewöhnliche Fahrt so in einem Unfall enden. Erkennungshilfen – mit Grenzen Seit Juli 2024 sind Neuwagen mit einem Müdigkeitswarner ausgestattet. Dieses System analysiert das Fahrverhalten und warnt optisch und akustisch, wenn eine Pause erforderlich wird. In gewissen Fahrzeugen kann auch

Für das Gesuch von Direktzahlungen führt das Landwirtschaftsamt St. Gallen die jährliche Strukturdatenerhebung für alle berechtigten Landwirtschaftsbetriebe im Kanton St.Gallen durch. Für den Vollzug in den Bereichen Landwirtschaft sowie Tierseuchenprävention und -bekämpfung sind ausserdem alle Tierhalter und Tierhalterinnen von Klauen- oder Huftieren, Geflügel oder Bienen sowie auch Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen von Flächen verpflichtet, an der jährlichen Strukturdatenerhebung teilzunehmen. Die Erhebungen werden in diesem Jahr mit dem neuen System LAWISplus durchgeführt. Als Vorbereitung bietet das Landwirtschaftsamt St.Gallen für alle direktzahlungsberechtigten Betriebe mit Fokus der GIS-Erfassung von Flächendaten, Online-Schulungen an. Die Einladung erfolgt direkt per E-Mail. Aufgrund des Systemwechsels finden die Erhebungen in abgeänderter Reihenfolge und