Ab dem 2. November 2026 wird die biometrische Identitätskarte eingeführt
Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können.
Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, (Beantragung bis spätestens 30.10.2026) werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene). Zudem können die Bürgerinnen und Bürger je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können:
- Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
- Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.
Die biometrischen Identitätskarten können im Kanton St. Gallen ab dem 02.11.2026 auf den Ausweisstellen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen und Bahnhofpark 2B, 7320 Sargans beantragt werden. Für die Vorsprache bei den Ausweisstellen ist ein Termin notwendig. Dieser kann über www.schweizerpass.ch beantragt werden.
Die nicht biometrischen Identitätskarten können nach wie vor auf der Wohngemeinde beantragt werden.