Öffentliche Planauflage / Teilstrassenplan Kapfweg in Montlingen
Der Gemeinderat Oberriet hat in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) folgenden Plan erlassen bzw. unterstellt die Unterlagen zum nachfolgenden Strassenprojekt der öffentlichen Planauflage:
Teilstrassenplan Kapfweg (Erschliessung Parzelle Nr. 2325), Montlingen
inklusive Ausbau Einlenker Alter Kirchweg und Obstgartenstrasse
Das Strassenprojekt sieht vor, die grosse Baulandparzelle Nr. 2325 in Montlingen, welche sich im Grundeigentum der Ortsgemeinde Montlingen befindet, mit einer Gesamtzufahrt zu erschliessen. Zusätzlich sollen die direkt angrenzenden Einlenker des Alten Kirchwegs sowie der Obstgartenstrasse ausgebaut werden. Die Linienführung der neuen Erschliessungsstrasse sowie auch der Einlenkerausbauten ist während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.
Der Teilstrassenplan samt den dazugehörenden Unterlagen und dem Beschluss des Gemeinderates liegt während 30 Tagen bzw. vom Donnerstag, 18. Juni 2026, bis Freitag, 17. Juli 2026, im Rathaus Oberriet, Hochbauamt, 2. Stock, Büro Nr. 23, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen können auch hier bzw. nachfolgend heruntergeladen werden.
Gegen den Teilstrassenplan bzw. das Strassenprojekt sowie die dazugehörenden Beschlüsse des Gemeinderates kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Oberriet, Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.