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Referendumsvorlage Rahmennutzungsplan Ortsplanungsrevision

Gestützt auf Art. 36 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1) sowie Art. 13 ff. der Oberrieter Gemeindeordnung wird der kommunale Rahmennutzungsplan dem fakultativen Referendum unterstellt.

Gegenstand:   

 Zonenplan und Baureglement  
Erlass Gemeinderat vom 10. Juni 2024 bzw. 11. August 2025
(Korrektur)

Referendumsfrist: Mittwoch, 5. August 2026, bis Donnerstag, 3. September 2026
(30 Tage)
Auflageort:  Rathaus Oberriet, Hochbauamt, 2. Geschoss, Büro Nr. 23
Quorum:    606 gültige Unterschriften

Der Zonenplan und das Baureglement sowie die dazugehörenden Unterlagen aus der Revision der Rahmennutzungsplanung können bis zum Ende der Referendumsfrist im Hochbauamt eingesehen werden. Die Unterlagen stehen hier auch digital zur Verfügung.

Ein allfälliges Referendum kommt zustande, wenn die oben genannte Anzahl Stimmberechtigte unterschriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangt. Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative). Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Das Begehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Oberriet, Staatsstrasse 92, 9463 Oberriet, einzureichen.