Referendumsvorlage Rahmennutzungsplan Ortsplanungsrevision
Gestützt auf Art. 36 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1) sowie Art. 13 ff. der Oberrieter Gemeindeordnung wird der kommunale Rahmennutzungsplan dem fakultativen Referendum unterstellt. Gegenstand: Zonenplan und Baureglement Erlass Gemeinderat vom 10. Juni 2024 bzw. 11. August 2025 (Korrektur) Referendumsfrist: Mittwoch, 5. August 2026, bis Donnerstag, 3. September 2026 (30 Tage) Auflageort: Rathaus Oberriet, Hochbauamt, 2. Geschoss, Büro Nr. 23 Quorum: 606 gültige Unterschriften Der Zonenplan und das Baureglement sowie die dazugehörenden Unterlagen aus der Revision der Rahmennutzungsplanung können bis zum Ende der Referendumsfrist im Hochbauamt eingesehen werden. Die Unterlagen stehen hier auch digital zur Verfügung. Ein allfälliges Referendum kommt zustande, wenn die oben genannte Anzahl Stimmberechtigte unterschriftlich die